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Bildungsgänge

Berufsbild Kauffrau/-mann für Büromanagement

Seit dem 01. August 2014 können sich Interessierte im neuen Berufsbild „Kauffrau/-mann für Büromanagement“ ausbilden lassen. Der neue Beruf fasst die bisherigen sehr erfolgreichen Büroberufe „Bürokauffrau/-mann“, „Kauffrau/-mann für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ in einem an die Anforderungen der heutigen Wirtschaft angepassten Berufsbild zusammen. Neu ist, dass die ausbildenden Betriebe aus insgesamt 10 Wahlqualifikationen zwei auswählen und im Ausbildungsvertrag festlegen müssen. Auf diese Weise soll den Ausbildungsbetrieben ermöglicht werden, die Auszubildenden möglichst flexibel und passgenau auszubilden.

Einsatzbereiche

Das Arbeitsfeld der Kaufleute für Büromanagement ist nicht auf bestimmte Branchen oder Wirtschaftsbereiche beschränkt. Sie sind sowohl im Handwerk als auch in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsbereich anzutreffen. Deshalb ist es das Ziel des Bildungsganges, branchenübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten in handlungsorientierten Unterrichtskonzepten zu vermitteln. Die Auszubildenden sollen umfassende berufliche und personale Kompetenzen erwerben, die ihnen nach der Ausbildung einen weitreichenden Einsatz in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft ermöglichen. Nach abgeschlossener Berufsausbildung können Kaufleute für Büromanagement u. a. in der Buchführung, Kostenrechnung, Personalverwaltung und Entgeltabrechnung, Auftrags- und Rechnungsbearbeitung sowie Lagerhaltung oder in der Sachbearbeitung der jeweiligen Einsatzbereiche tätig sein.

Typische Tätigkeiten

  • Auftragsbearbeitung
  • Planung und Koordination bürowirtschaftlicher Abläufe
  • Vorbereitung und Koordination von Besprechungen und Sitzungen
  • Terminplanung und -überwachung
  • Bearbeitung des internen und externen Schriftverkehrs
  • Vorbereitung von Präsentationen
  • Kommunikation mit internen und externen Partnern
  • Rechnungserstellung, -prüfung, -bearbeitung
  • Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Durchführung der Kostenrechnung
  • Erstellen von Statistiken
  • Kontrolle der Lagerhaltung
  • Bearbeitung von Posteingang, Postverteilung, Postausgang
  • Informationsverarbeitung

Bei der Durchführung der Tätigkeiten setzen die Kaufleute für Büromanagement die gängige Standardsoftware sinnvoll und prozessfördernd ein.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie auch bei der Bundesagentur für Arbeit oder den zuständigen Kammern.

Ausbildung

Der Ausbildungsberuf Kauffrau/-mann für Büromanagement ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt regulär drei Jahre und erfolgt im Rahmen des dualen Systems im jeweiligen Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Je nach Vorbildung und schulischer Leistung ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne erfolgt die schulische Ausbildung in Teilzeitform, d. h. die Auszubildenden besuchen an zwei Tagen in der Woche die Schule und erarbeiten sich die für ihren Ausbildungsberuf relevanten Inhalte und Kompetenzen.

Unterrichtsinhalte

Vermittlung von Schlüsselqualifikationen

Ein Schwerpunkt der schulischen Ausbildung ist die Vermittlung der für den Ausbildungsberuf notwendigen fachlichen Theorie. Besonders wichtig ist uns hierbei, dass die Auszubildenden betrieblich erworbenes Wissen in die verschiedenen Unterrichtssituationen einbringen, um auf diese Weise Zusammenhänge zu erfassen und zu durchdringen.

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt bei unserer schulischen Ausbildung liegt in der Vermittlung so genannter „Schlüsselqualifikationen“ als Grundlage der von der Wirtschaft geforderten beruflichen Handlungskompetenz. Die Auszubildenden sollen Problemstellungen weitestgehend selbstständig mit den ihnen zur Verfügung stehenden Medien bewältigen und in ihrer sozialen Interaktion mit internen und externen Partnern sensibel und sicher auftreten. Persönlichkeitsmuster wie Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Fairness sollen durch ständiges Training im Unterricht ebenso selbstverständlich werden, wie wirtschaftliches Denken und die Identifikation mit der Arbeit.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:

  • Geschäftsprozesse
  • Büroprozesse
  • Steuerung und Kontrolle
  • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

  • Textverarbeitung
  • Tabellenkalkulation

Lernfelder
  1. Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
  2. Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
  3. Aufträge bearbeiten
  4. Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
  5. Kunden akquirieren und binden
  6. Wertströme erfassen und beurteilen
  7. Gesprächssituationen gestalten
  8. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  9. Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
  10. Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
  11. Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
  12. Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
  13. Ein Projekt planen und durchführen

 

Gestreckte Abschlussprüfung

Teil 1

In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. In 120 Minuten sollen die in den ersten 15 Monaten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden im Prüfungsbereich „informationstechnisches Büromanagement“ überprüft werden. Die Auszubildenden sollen berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und zeigen, dass sie Büro- und Beschaffungsprozesse unter Anwendung gängiger Standardsoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation) ganzheitlich organisieren und kundenorientiert bearbeiten können. Das Ergebnis des ersten Teils der gestreckten Abschlussprüfung fließt mit einer Gewichtung von 25 % in die Gesamtnote ein.

Teil 2

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung statt. Die Auszubildenden weisen in 60 Minuten ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ nach und zeigen, dass sie fallbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt lösen können. Im Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse“ zeigen die Auszubildenden in 150 Minuten, dass sie in der Lage sind, komplexe und berufstypische Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten.

Ein weiterer Prüfungsbereich in der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 bildet die Fachaufgabe in der Wahlqualifikation. Die Auszubildenden müssen in einem fallbezogenen Fachgespräch u. a. nachweisen, dass sie in der Lage sind, berufstypische Aufgaben zu erfassen, Lösungswege zu entwickeln, begründet darzustellen und angemessen zu reflektieren. Der Auszubildende kann in Absprache mit seinem Ausbildungsbetrieb zwischen der „Klassischen Variante“, d. h. eine vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgabe als Grundlage für das Fachgespräch, oder der „Report-Variante“ wählen, deren Grundlage ein mehrseitiger Report pro Wahlqualifikation ist.

Gewichtungsregelung

Teil 1:   Informationstechnisches Büromanagement                   25 %

Teil 2:   Wirtschafts- und Sozialkunde                                        10 %

            Kundenbeziehungsprozesse                                          30 %

            Fachaufgabe in der Wahlqualifikation                             35 %

Bestehensregelung

Die gestreckte Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen des Prüflings …

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • im Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“

bewertet worden sind.

Zusatzqualifikation

Leistungsstarke Auszubildende können im Rahmen der Abschlussprüfung noch eine weitere (dritte) Wahlqualifikation prüfen lassen. Die Prüfung dieser Wahlqualifikation muss bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 mitgeteilt werden einschließlich des Nachweises der erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. Die Prüfung der Zusatzqualifikation gilt als bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden. Nähere Fragen zum Procedere können die zuständigen Kammern beantworten.

Ansprechpartnerin

Wir hoffen, dass unser Internetangebot alle Ihre Fragen beantwortet - wenn nicht, melden Sie sich bitte:

Rothausen

Miriam Rothausen
Abteilungsleiterin

Tel.: 02323 16-4107
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